Externer Datenschutzbeauftragter

Wussten Sie, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind für Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn im Unternehmen mehr als neun Personen mit der automatisierten (elektronischen) Datenverarbeitung, personenbezogener Daten betraut sind?

 

Es reicht bereits aus, wenn zehn Personen über eine E-Mail-Adresse verfügen. Ein Verstoß kann je nach Schwere des Verschuldens mit bis zu 300.000 Euro Geldstrafe geahndet werden.

 

Sollte Ihr Unternehmen unter diese Regelung fallen und Sie noch keinen Datenschutzbeauftragten bestellt haben, gibt es für Sie mehrere Möglichkeiten.

 

Sie können einen bestehenden Mitarbeiter weiterbilden und zum Datenschutzbeauftragten ernennen. Aber Vorsicht! Für diesen Mitarbeiter besteht dann ein besonderer Kündigungsschutz. Zudem sollte der Mitarbeiter am besten nicht aus der eigenen IT-Abteilung kommen, da sonst Zweifel an seiner Unvoreingenommenheit (Zuverlässigkeit) entstehen können. Das kann dazu führen, dass die Ernennung rückwirkend unwirksam wird.

 

Die für Sie unkomplizierte Option besteht darin, sich einem externen Datenschutzbeauftragten von Metricsiro zu bestellen. Dieser ist oft sogar deutlich günstiger als ein eigener Mitarbeiter unter Erhaltung sämtlicher Vorteile eines eigenen internen Datenschutzbeauftragten.

 

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