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WHISTLEBLOWER
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Interne Meldestelle aus Ulm:
Externer Meldestellen-Beauftragter für Ihr Unternehmen


Das Hinweisgeberschutzgesetz bietet einen umfassenden Schutz für Hinweisgeber, indem es ihnen die Möglichkeit gibt, über eine externe Meldestelle vertraulich Hinweise zu melden und gleichzeitig vor Repressalien geschützt zu sein. Die Einrichtung einer Hinweisgeber-Meldestelle stärkt den Schutz von Whistleblowern und fördert die Transparenz und Integrität in Unternehmen und Institutionen.

Whistleblowing System
Full-Service von Rechtsanwälten
Hinweisgeberschutzgesetz
Schnelle Bereitstellung
DSGVO-konform
Slide 1
Whistleblowing: Das Hinweisgeberschutz-
gesetz ist da!
Was ist das?

Das Hinweisgeberschutzgesetz, auch bekannt als Whistleblower-Gesetz, ist eine Regelung, die Hinweisgeber schützt, die Missstände oder illegales Verhalten in Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen melden.

Warum brauche ich das?
Das Gesetz sorgt dafür, dass diese Personen keine Nachteile erleiden, wie zum Beispiel ihre Arbeit zu verlieren oder bestraft zu werden. Es soll dazu ermutigen, Fehlverhalten aufzudecken.
50+

Mitarbeiter:innen
Alle Branchen
ab 2. Juli 2023

0+

Mitarbeiter:innen
Alle Brachen
ab 17. Dezember 2023

0+

Mitarbeiter:innen
Finanzdienstleister
ab 2. Juli 2023

0€

Bußgeld
Alle Branchen
ab 1. Dezember 2023

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Sie sind verpflichtet, ein Hinweisgebersystem zu implementieren:

Nehmen Sie Kontakt mit unseren zertifizierten Hinweisgeberschutz-Beauftragten auf.
Erleben Sie die Leichtigkeit der Hinweisbearbeitung und den umfassenden Support für Unternehmen mit unserer erstklassigen Plattform. Mit unserem vollumfänglichen und sorgenfreien Full-Managed-Service kümmern wir uns um jeden Aspekt der Hinweisbehandlung, damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Unternehmen konzentrieren können.
Responsibility

Darf der Datenschutzbeauftragte Ihres Unternehmens das Hinweisgebersystem betreuen?

Nach Auffassung vieler Experten ist es nicht empfehlenswert, dass der vorhandene Datenschutzbeauftragte gleichzeitig die Rolle einer Ombudsperson für das Hinweisgebersystem übernimmt. Die Kombination beider Funktionen in einer Person könnte potenziell zu einem Interessenkonflikt führen, wenn der Datenschutzbeauftragte auch als Ombudsperson für das Hinweisgebersystem agiert. Um eine transparente und vertrauenswürdige Umgebung für Hinweisgeber zu schaffen, wird häufig empfohlen, dass das Hinweisgebersystem von einer unabhängigen externen Stelle betreut wird.

Pricing

Unsere Leistungspakete:

XS
Hinweisgebersystem
ab 149€

Monatlicher Nettopreis

Bereitstellung der cloudbasierten Plattform

Digitaler interner
Meldekanal

Keine anwaltlich betreute Meldestelle

Ombudsperson muss gestellt werden in Eigenverantwortung

Keine anwaltiche Meldungsbearbeitung im Monat enthalten

S
Hinweisgebersystem
ab 249€

Monatlicher Nettopreis

Sonderpreis bis 50 Mitarbeiter und kleine Non-Profits

Digitaler interner
Meldekanal

Fachkundige Meldestelle nach HinSchG

Ombudsperson gestellt durch qualifizierte Rechtsanwälte

Eine Meldungsbearbeitung mit Prüfung pro Jahr enthalten

M
Hinweisgebersystem
ab 349€

Monatlicher Nettopreis

Schlüsselfertige Lösung für Unternehmen bis 250 Mitarbeiter

Digitaler interner
Meldekanal

Fachkundige Meldestelle nach HinSchG

Ombudsperson gestellt durch qualifizierte Rechtsanwälte

Eine Meldungsbearbeitung mit Prüfung pro Monat enthalten

L
Hinweisgebersystem
ab 399€

Monatlicher Nettopreis

Große schlüsselfertige Lösung für Unternehmen ab 250 Mitarbeiter

Digitaler interner
Meldekanal

Fachkundige Meldestelle nach HinSchG

Ombudsperson gestellt durch qualifizierte Rechtsanwälte

Eine Meldungsbearbeitung mit Prüfung pro Monat enthalten

Services
Die 4-Schritte im Hinweisgebergesetz.

Das interne Meldeverfahren nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Ein umfassender Hinweisgeberschutz ist unerlässlich und sollte die vier entscheidenden Schritte - Entdecken, Melden, Schützen und Kommunikation - gewährleisten. 

Schritt 1
Schaffung einer vertrauenswürdigen
Hinweisgeberplattform
Die Schaffung einer vertrauenswürdigen, schnell bereitgestellten und bedienerfreundlichen Hinweisgeberplattform steht bei uns im Mittelpunkt. Sie bietet eine benutzerfreundliche Oberfläche, die es Meldenden erleichtert, Hinweise sicher und anonym zu übermitteln und erleichtert Anwendern die Auswertung und Kommunikation mit Meldenden. Wir legen großen Wert darauf, dass der Prozess einfach und intuitiv ist, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter:innen die gesendeten Informationen problemlos bearbeiten und nachvollziehen können.
Schritt 2
Zugang und Übermittlung der Meldung in das Hinweisgebersystem
Unsere Plattform ermöglicht es Meldenden, Hinweise problemlos anonymisiert zu übermitteln. Alle Meldungen werden von den Bearbeitern in einer zentralen Plattform empfangen, wo sie bequem die Anfragen und Hinweise bearbeiten und mit den Meldenden kommunizieren können. Dabei legen wir besonderen Wert darauf, dass der Meldende zu jederzeit des gesamten Verfahrens anonym bleibt. Wir stellen sicher, dass die Identität des Meldenden geschützt ist und verhindern, dass seine persönlichen Informationen offengelegt werden. Somit schaffen wir eine vertrauensvolle Umgebung, in der Meldende ihre Hinweise sicher und anonym einreichen können, ohne ihre Identität preiszugeben.
Schritt 3
Eingangsbestätigung des Meldungseingangs spätestens nach 7 Tagen
Wir möchten sicherstellen, dass alle Meldungen zeitnah und professionell behandelt werden können. Daher senden wir automatisiert Benachrichtigungen damit Sie spätestens innerhalb von 7 Tagen nach dem Eingang der Meldung eine Eingangsbestätigung versenden können. Dies erfüllt die Gesetzeslage und benachrichtigt dem Melder das der Hinweis angekommen ist und der Prozess der Bearbeitung in Gang gesetzt ist.
Schritt 4
Angemessene Bearbeitung und Rückmeldung nach spätestens 3 Monaten
Wir setzen uns dafür ein, dass alle eingegangenen Hinweise angemessen zu bearbeiten und zu untersuchen sind. Unsere engagierten Experten oder mit eigenen Bearbeitern können Sie die erforderlichen Schritte transparent durchführen, um die Meldung gründlich zu prüfen und zu bewerten.
Content
Die wichtigsten Punkte für ein Compliance-Hinweisgebersystem

Bei einem Compliance-Hinweisgebersystem handelt es sich um eine Plattform, das Unternehmen dabei unterstützt, mögliche Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften oder interne Richtlinien aufzudecken und zu behandeln. Hier sind einige wichtige Punkte, die bei einem Compliance-Hinweisgebersystem berücksichtigt werden sollten:

Vertraulichkeit und Anonymität

Unser Hinweisgebersystem bietet den Hinweisgebern die Möglichkeit, ihre Informationen vertraulich und anonym zu übermitteln. Dadurch werden mögliche Repressalien oder Vergeltungsmaßnahmen gegenüber den Hinweisgebern minimiert.

Unabhängige und externe Instanz

Ein effektives Hinweisgebersystem sollte von einer unabhängigen Stelle oder Abteilung innerhalb des Unternehmens verwaltet werden. Dadurch wird die Unparteilichkeit und Integrität des Systems vollumfänglich gewährleistet.

Untersuchung und Aufklärung der Hinweise

Alle gemeldeten Verstöße können unkompliziert gründlich untersucht und angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um die Situation aufzuklären und etwaige Verstöße zu beheben. Dies kann interne Untersuchungen, Kooperation mit externen Fachleuten oder die Einbindung von Rechts- und Compliance-Abteilungen umfassen.

Vollumfänglicher Schutz der Hinweisgeber

Es ist wichtig, den Schutz der Hinweisgeber sicherzustellen, insbesondere vor Repressalien oder Vergeltungsmaßnahmen. Dies kann durch klare Richtlinien, Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeiter sowie durch die Einrichtung von bewährten und zertifizierten Hinweisgebersystemen gewährleistet werden.

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Welche Konsequenzen oder Strafen (Bussgeld) drohen Ihnen bei Nichteinhaltung?

Wenn man die wichtigen Regeln vom HinSchG nicht einhält, kann man nach § 40 HinSchG mit einer hohen Geldstrafe bestraft werden. Wie hoch die Strafe ist, hängt von der Art des Verstoßes ab.
Mißachtung Vertraulichkeitsgebot
Gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz kann bei fahrlässiger Missachtung des Vertraulichkeitsgebots eines Hinweisgebers ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro verhängt werden.
Fehlende Interne Meldestelle
Unternehmen, die ihre Verpflichtung zur Einrichtung und zum Betrieb einer internen Meldestelle nicht erfüllen, können mit einer Geldbuße von bis zu 20.000 Euro belegt werden.
Verhinderung von Hinweisen
Wer eine Meldung oder die anschließende Kommunikation mit dem Hinweisgeber behindert oder dies versucht kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro belegt werden.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf
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