Mitarbeiter:innen
Alle Branchen
ab 2. Juli 2023
Mitarbeiter:innen
Alle Brachen
ab 17. Dezember 2023
Mitarbeiter:innen
Finanzdienstleister
ab 2. Juli 2023
Bußgeld
Alle Branchen
ab 1. Dezember 2023
Schnelle, digitale und unkomplizierte Bereitstellung mit unseren einfach zu bedienenden Whistleblowing-System
Web-basiertes Meldesystem zur einfachen und schnellen Implementierung
Individuelles Corporate Branding mit Unternehmenslogo und Unternehmensfarben
Zentrales Dashboard aller Hinweise und Fälle
Übersichtliches Fallmanagement mit Rollen- und Rechten
Entgegennahme von anonymen Hinweisen
Automatisierte Benachrichtigung bei Fristenablauf
Individuell anpassbare Formulare und Texte
Professionelle und zuverlässige Beratung und Betreuung von Fällen im Hinweisgebersystem als Inklusivleistung
Bereitstellung von Informationen über das interne Meldeverfahren für die Beschäftigten
Bereitstellung von Informationen über externe Meldeverfahren für die Beschäftigten
Die vertrauliche Entgegennahme aller Hinweise
Einhaltung von gesetzlichen Meldefristen (§17 HinSchG)
Prüfung der sachlichen Zuständigkeit (§2 HinSchG)
Prüfung der Vorrangregelung anderer Gesetze (§4 HinSchG)
Dokumentation der Meldungen (§11 HinSchG)
Nach Auffassung vieler Experten ist es nicht empfehlenswert, dass der vorhandene Datenschutzbeauftragte gleichzeitig die Rolle einer Ombudsperson für das Hinweisgebersystem übernimmt. Die Kombination beider Funktionen in einer Person könnte potenziell zu einem Interessenkonflikt führen, wenn der Datenschutzbeauftragte auch als Ombudsperson für das Hinweisgebersystem agiert. Um eine transparente und vertrauenswürdige Umgebung für Hinweisgeber zu schaffen, wird häufig empfohlen, dass das Hinweisgebersystem von einer unabhängigen externen Stelle betreut wird.
Monatlicher Nettopreis
Bereitstellung der cloudbasierten Plattform
Digitaler interner
Meldekanal
Keine anwaltlich betreute Meldestelle
Ombudsperson muss gestellt werden in Eigenverantwortung
Keine anwaltiche Meldungsbearbeitung im Monat enthalten
Monatlicher Nettopreis
Sonderpreis bis 50 Mitarbeiter und kleine Non-Profits
Digitaler interner
Meldekanal
Fachkundige Meldestelle nach HinSchG
Ombudsperson gestellt durch qualifizierte Rechtsanwälte
Eine Meldungsbearbeitung mit Prüfung pro Jahr enthalten
Monatlicher Nettopreis
Schlüsselfertige Lösung für Unternehmen bis 250 Mitarbeiter
Digitaler interner
Meldekanal
Fachkundige Meldestelle nach HinSchG
Ombudsperson gestellt durch qualifizierte Rechtsanwälte
Eine Meldungsbearbeitung mit Prüfung pro Monat enthalten
Monatlicher Nettopreis
Große schlüsselfertige Lösung für Unternehmen ab 250 Mitarbeiter
Digitaler interner
Meldekanal
Fachkundige Meldestelle nach HinSchG
Ombudsperson gestellt durch qualifizierte Rechtsanwälte
Eine Meldungsbearbeitung mit Prüfung pro Monat enthalten
Bei einem Compliance-Hinweisgebersystem handelt es sich um eine Plattform, das Unternehmen dabei unterstützt, mögliche Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften oder interne Richtlinien aufzudecken und zu behandeln. Hier sind einige wichtige Punkte, die bei einem Compliance-Hinweisgebersystem berücksichtigt werden sollten:
Unser Hinweisgebersystem bietet den Hinweisgebern die Möglichkeit, ihre Informationen vertraulich und anonym zu übermitteln. Dadurch werden mögliche Repressalien oder Vergeltungsmaßnahmen gegenüber den Hinweisgebern minimiert.
Ein effektives Hinweisgebersystem sollte von einer unabhängigen Stelle oder Abteilung innerhalb des Unternehmens verwaltet werden. Dadurch wird die Unparteilichkeit und Integrität des Systems vollumfänglich gewährleistet.
Alle gemeldeten Verstöße können unkompliziert gründlich untersucht und angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um die Situation aufzuklären und etwaige Verstöße zu beheben. Dies kann interne Untersuchungen, Kooperation mit externen Fachleuten oder die Einbindung von Rechts- und Compliance-Abteilungen umfassen.
Es ist wichtig, den Schutz der Hinweisgeber sicherzustellen, insbesondere vor Repressalien oder Vergeltungsmaßnahmen. Dies kann durch klare Richtlinien, Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeiter sowie durch die Einrichtung von bewährten und zertifizierten Hinweisgebersystemen gewährleistet werden.
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