Interne Meldestelle aus Ulm:
Externer Meldestellen-Beauftragter für Ihr Unternehmen
Das Hinweisgeberschutzgesetz bietet einen umfassenden Schutz für Hinweisgeber, indem es ihnen die Möglichkeit gibt, über eine externe Meldestelle vertraulich Hinweise zu melden und gleichzeitig vor Repressalien geschützt zu sein. Die Einrichtung einer Hinweisgeber-Meldestelle stärkt den Schutz von Whistleblowern und fördert die Transparenz und Integrität in Unternehmen und Institutionen.
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